Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Edmund-Probst-Haus – vertreten durch Matthias Geiger – ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) sowie den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.edmund-probst-haus.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist unter anderem wegen nachstehender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen größtenteils barrierefrei, mit folgenden Einschränkungen:
Aktuell haben noch nicht alle Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative (alt-Tag oder ARIA-Label).
Informationen, Strukturen und Beziehungen können teilweise nicht programmatisch erfasst werden. Es liegen noch nicht überall vollständige ARIA-Auszeichnungen vor.
Das Edmund-Probst-Haus ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beheben, um ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility-Tests und WCAG-Prüfungen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Website des Edmund-Probst-Hauses ist möglichst barrierearm gestaltet.
Sollten Sie dennoch Inhalte finden, die schwer verständlich oder lesbar sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Reminder: If you modified the input fields in this form you may also need to adjust your handler templates.
Durchsetzungsverfahren
Edmund-Probst-Haus
Vertreten durch: Matthias Geiger
Nebelhorn 1
87561 Oberstdorf
Telefon: 08322 / 4795
E-Mail: info [at] edmund-probst-haus.de
Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten oder bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie unter:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
(Link: „Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV“)
Oder Sie wenden sich an folgende Kontaktadresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Deutschland
E-Mail: bitv [at] bayern [.] de
Web: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv
